Grundsteuer-Schnellrechner

Aus dem Grundsteuerwertbescheid sofort die jährliche Grundsteuer für Deutschland ermitteln.

Schnellrechner

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Grundsteuerwert noch nicht bekannt?

Nutzen Sie unseren ausführlichen Rechner mit automatischer Bodenrichtwert- und Hebesatz-Ermittlung.

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Steuermesszahl: 0.31‰

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Geben Sie Ihren Grundsteuerwert und Bundesland ein

Der Grundsteuer-Schnellrechner ist der kurze Weg, wenn der Grundsteuerwert bereits im Bescheid steht. Statt Adresse, Bodenrichtwert und Gebäudedaten erneut einzugeben, reichen Grundsteuerwert, Bundesland, Grundstücksart und Hebesatz, um Jahressteuer, Quartalszahlung und monatliches Äquivalent sofort zu prüfen.

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Beispielrechnungen

Wohngrundstück im Bundesmodell

300.000 EUR Grundsteuerwert, Wohngrundstück, Steuermesszahl 0,31 ‰, Hebesatz 470 %.

93,00 EUR Steuermessbetrag, 437,10 EUR Grundsteuer pro Jahr

Der Schnellrechner nutzt die Kurzformel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl / 1.000 × Hebesatz / 100.

Nichtwohngrundstück mit bekanntem Bescheidwert

500.000 EUR Grundsteuerwert, Nichtwohngrundstück, Steuermesszahl 0,34 ‰, Hebesatz 490 %.

170,00 EUR Steuermessbetrag, 833,00 EUR Grundsteuer pro Jahr

Für Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Objekte ist die Option Nichtwohngrundstück wichtig.

Häufige Fragen

Wann ist der Grundsteuer-Schnellrechner besser als der ausführliche Rechner?

Wenn der Grundsteuerwert bereits im Grundsteuerwertbescheid steht. Dann müssen Bodenrichtwert, Wohnfläche oder Gebäudedaten nicht erneut ermittelt werden; der Schnellrechner nutzt direkt Bescheidwert, Grundstücksart und Hebesatz.

Welche Formel nutzt der Schnellrechner?

Er berechnet zuerst den Steuermessbetrag aus Grundsteuerwert × Steuermesszahl / 1.000. Danach folgt die Jahressteuer aus Steuermessbetrag × Hebesatz / 100.

Wo finde ich den Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert steht im Grundsteuerwertbescheid beziehungsweise im Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Er ist nicht dasselbe wie Verkehrswert, Kaufpreis oder Bodenrichtwert.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngrundstück und Nichtwohngrundstück?

Wohngrundstücke sind zum Beispiel Einfamilienhäuser, Mietwohngrundstücke oder Eigentumswohnungen. Nichtwohngrundstücke umfassen Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und andere nicht überwiegend wohnwirtschaftliche Nutzungen.

Woher kommt der Hebesatz?

Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt. Sie finden ihn auf dem Grundsteuerbescheid, auf der Website der Gemeinde oder über die PLZ-Suche im Rechner, sofern Daten vorhanden sind.

Warum kann das Ergebnis vom endgültigen Bescheid abweichen?

Der Schnellrechner ist eine Plausibilitätsrechnung mit den eingegebenen Werten. Abweichungen entstehen, wenn Bescheiddaten, Grundstücksart, Hebesatz oder Sonderregelungen anders sind als angenommen.

Vertiefende Ratgeber