Grundsteuer-Rechner 2026
Neue Grundsteuer 2026 für Deutschland mit Hebesatz und Bodenrichtwert per Adresse berechnen.
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Grundsteuer nach Bundesland
Je Bundesland gilt ein anderes Modell. Sehen Sie, wie Ihr Land rechnet, welcher Hebesatz zählt und woher der Bodenrichtwert kommt.
Zur Bundesland-ÜbersichtBerechnen Sie Ihre neue Grundsteuer für 2026. Unser Rechner ist der einzige in der DACH-Region, der nach Eingabe Ihrer Adresse automatisch den richtigen Hebesatz (Grundsteuer B) und den aktuellen Bodenrichtwert lädt. Wir unterstützen das Bundesmodell sowie alle Ländermodelle (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen) und wählen das passende Verfahren automatisch anhand Ihrer Postleitzahl aus.
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Beispielrechnungen
Wohnfläche 140 m², Grundstück 500 m², Hebesatz 420 %.
ca. 496 € Grundsteuer pro Jahr
Bayern nutzt ein reines Flächenmodell. Der Bodenwert oder das Gebäudealter spielen hier keine Rolle.
Wohnfläche 85 m², Miteigentumsanteil 120/1000, Grundstück 800 m², Bodenrichtwert 4.500 €/m², Baujahr 2010.
ca. 262,99 € Grundsteuer pro Jahr
Berlin wendet das wertabhängige Bundesmodell an, hier fließt der hohe Bodenrichtwert stark in die Berechnung ein.
Grundstück 1.200 m², Bodenrichtwert 350 €/m², Hebesatz 380 %.
ca. 2.074 € Grundsteuer pro Jahr
Baden-Württemberg berechnet die Grundsteuer nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert).
Wohnfläche 600 m² (6 Wohnungen), Grundstück 800 m², Baujahr 1995, Bodenrichtwert 600 €/m².
ca. 1.850 € Grundsteuer pro Jahr
Berechnung im Ertragswertverfahren mit automatischer Berücksichtigung der Alterswertminderung.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die automatische Hebesatz- und Bodenrichtwert-Ermittlung?
Als einziger Grundsteuer-Rechner im DACH-Raum nehmen wir Ihnen die aufwendige Recherche ab: Sobald Sie Ihre Adresse eingeben, gleichen wir die PLZ mit unserer Datenbank von über 10.000 Gemeinden ab, um den aktuellen Hebesatz (Grundsteuer B) zu laden. Gleichzeitig fragen wir über offizielle WFS-Datensätze den amtlichen Bodenrichtwert für Ihre Straße ab. Diese Daten fließen direkt in die Berechnung ein.
Bundesmodell oder Ländermodell – was gilt für mich?
Das hängt von Ihrem Bundesland ab. Elf Bundesländer (z. B. NRW, Berlin, Sachsen) nutzen das wertabhängige Bundesmodell. Fünf Länder haben eigene Modelle: Bayern (reines Flächenmodell), Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren) und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell). Unser Rechner wählt nach Eingabe der PLZ vollautomatisch das richtige Berechnungsverfahren.
Warum hat sich meine Grundsteuer 2025/2026 geändert?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung (basierend auf völlig veralteten Einheitswerten von 1964 bzw. 1935) für verfassungswidrig erklärt. Zum 01.01.2025 trat daher die bundesweite Grundsteuerreform in Kraft. Alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland wurden neu bewertet. Je nach Region, Bodenwert und Berechnungsmodell kann die neue Grundsteuer für Sie günstiger oder teurer ausfallen als zuvor.
Wer muss die Grundsteuer zahlen: Eigentümer oder Mieter?
Schuldner der Grundsteuer ist gegenüber dem Finanzamt immer der Eigentümer des Grundstücks. Bei vermieteten Immobilien (Wohnungen oder Häusern) kann der Vermieter die Grundsteuer jedoch im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten) vollständig auf den Mieter umlegen. Die Grundsteuer ist also umlagefähig.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?
Die Grundsteuer A (agrarisch) gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer B (baulich) gilt für alle anderen bebauten und bebaubaren Grundstücke, also für klassische Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und gewerbliche Immobilien. Unser Rechner bezieht sich auf die Grundsteuer B.
Wo finde ich den Bodenrichtwert, wenn er nicht automatisch gefunden wird?
Sollte unsere automatische Abfrage für Ihre Adresse kein Ergebnis liefern, finden Sie den Bodenrichtwert im offiziellen Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) Ihres Bundeslandes (z. B. BORIS-NRW, BORIS Bayern). Diese Portale sind kostenfrei zugänglich. Alternativ steht der Wert auch auf dem Feststellungsbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten haben.
Was bedeutet die Steuermesszahl und der Steuermessbetrag?
Der Grundsteuerwert (die neu ermittelte Basis) wird mit die gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Dieser Steuermessbetrag wird im letzten Schritt mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die tatsächliche Grundsteuer zu berechnen (Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer).
Welche Fristen gelten für die Grundsteuer?
Die Hauptfeststellung der neuen Grundsteuerwerte erfolgte auf den Stichtag 01.01.2022 (Frist zur Abgabe der Erklärung war 2023). Die neuen Bescheide gelten ab dem 01.01.2025. Die jährliche Grundsteuer ist typischerweise in vier Teilbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur Zahlung fällig, es sei denn, man hat eine jährliche Zahlung beantragt.
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