Grundsicherung-Rechner 2026 (Alter & Erwerbsminderung)

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII für Deutschland berechnen.

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Bedarf

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Vermögen

Schonvermögen in diesem Haushalt: 10.000 €

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Der Grundsicherung-Rechner 2026 übersetzt die SGB-XII-Logik in eine klare Monatsrechnung: Regelbedarf, angemessene Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Renten, Freibeträge und Schonvermögen werden sichtbar zusammengeführt. Gerade bei niedriger Rente, dauerhafter Erwerbsminderung oder Grundrentenzeiten ist das wertvoll, weil kleine Freibeträge oft darüber entscheiden, ob ein Antrag lohnt.

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Beispielrechnungen

Alleinstehende Rentnerin mit 650 € Rente

Alleinstehend, Regelaltersgrenze erreicht, 650 € gesetzliche Rente, 640 € Miete, 110 € Heizkosten, kein verwertbares Vermögen.

ca. 663 € Grundsicherung pro Monat

Der Bedarf liegt im Modell bei 1.313 €: 563 € Regelbedarf plus 750 € Unterkunft und Heizung. Die Rente wird hier vollständig angerechnet.

Rentner mit Grundrentenzeiten und 950 € Rente

Alleinstehend, 950 € gesetzliche Rente, mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, 640 € Miete und 120 € Heizkosten.

ca. 654,50 € Grundsicherung pro Monat

Der Rechner berücksichtigt den Freibetrag für Grundrentenzeiten. In diesem Profil bleiben 281,50 € geschützt, sodass nur 668,50 € der Rente angerechnet werden.

Ehepaar mit 1.100 € Rente und 19.000 € Vermögen

Paarhaushalt, Regelaltersgrenze erreicht, 1.100 € gemeinsame Rente, 760 € Miete, 120 € Heizkosten, 19.000 € verwertbares Vermögen.

ca. 792 € Grundsicherung pro Monat

Für zwei Erwachsene liegt das Schonvermögen im Rechner bei 20.000 €. Das Vermögen blockiert den Anspruch hier also nicht; entscheidend ist die Differenz zwischen Bedarf und anrechenbarer Rente.

Dauerhaft erwerbsgemindert mit Merkzeichen G

Alleinstehend, dauerhaft voll erwerbsgemindert, 450 € Erwerbseinkommen, Merkzeichen G, dezentrale Warmwasserbereitung, 650 € Miete und 100 € Heizkosten.

ca. 1.106,66 € Grundsicherung pro Monat

Der Mehrbedarf beträgt im Modell 108,66 €: 95,71 € für Mobilität plus 12,95 € für Warmwasser. Vom Erwerbseinkommen bleiben 135 € geschützt.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung?

Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII kommt in Betracht, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, finanziell hilfebedürftig sind und entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung muss die Erwerbsminderung nicht nur vorübergehend bestehen.

Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?

Für 2026 gelten dieselben Regelbedarfe wie 2024 und 2025. Alleinstehende erhalten rechnerisch 563 € Regelbedarf, Partner in einem Paarhaushalt je 506 €. Der tatsächliche Gesamtbedarf ist höher, wenn angemessene Unterkunfts- und Heizkosten, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder Mehrbedarfe hinzukommen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?

Bürgergeld nach SGB II richtet sich an erwerbsfähige Menschen. Grundsicherung nach SGB XII richtet sich an Menschen im Rentenalter oder an dauerhaft voll erwerbsgeminderte Erwachsene. Die Regelbedarfe sind weitgehend gleich hoch, aber Zuständigkeit, Anspruchsvoraussetzungen, Antragsweg und Einkommensdetails unterscheiden sich.

Welche Miete und Heizkosten werden berücksichtigt?

Berücksichtigt werden angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung. Der Rechner addiert Ihre eingegebenen Wohnkosten, aber die endgültige Prüfung der Angemessenheit erfolgt durch das Sozialamt anhand lokaler Richtwerte. Bei Warmmiete sollten Heizkosten nicht doppelt eingetragen werden.

Wie werden Rente und sonstiges Einkommen angerechnet?

Gesetzliche Rente, private oder betriebliche Renten, Erwerbseinkommen und sonstige Einnahmen mindern grundsätzlich den Anspruch. Der Rechner berücksichtigt wichtige Freibeträge: bei Grundrentenzeiten und zusätzlicher Altersvorsorge 100 € plus 30 % des übersteigenden Betrags, maximal 50 % des Regelbedarfs der Stufe 1; bei Erwerbseinkommen 30 % bis zur gleichen Höchstgrenze.

Wie hoch ist das Schonvermögen?

Im Rechner wird ein Schonvermögen von 10.000 € pro erwachsene Person angesetzt, also 10.000 € für Alleinstehende und 20.000 € für Paare. Liegt verwertbares Vermögen darüber, kann der rechnerische Anspruch blockiert sein. Nicht jedes Vermögen ist automatisch verwertbar; Details prüft das Sozialamt.

Welche Mehrbedarfe kann ich eintragen?

Der Rechner unterstützt Mehrbedarf bei Merkzeichen G oder aG, dezentrale Warmwasserbereitung und kostenaufwändige Ernährung. Mobilitäts- und Warmwassermehrbedarf werden prozentual aus dem Regelbedarf berechnet; den Ernährungsmehrbedarf tragen Sie als anerkannten Monatsbetrag ein.

Müssen Kinder für die Grundsicherung der Eltern zahlen?

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Eltern grundsätzlich erst relevant, wenn deren jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € liegt. Ehepartner und Partner im Haushalt werden dagegen in der Bedarfsgemeinschaft beziehungsweise Einsatzgemeinschaft berücksichtigt.

Ab wann wird Grundsicherung gezahlt?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist antragsabhängig. In der Praxis zählt deshalb der Monat der Antragstellung: Wer zu lange wartet, verschenkt möglicherweise Ansprüche. Der Rechner ersetzt keinen Bescheid, zeigt aber, ob ein Antrag beim Sozialamt plausibel ist.

Vertiefende Ratgeber