Wohngeld-Rechner 2026: Anspruch & Höhe berechnen
Wohngeld 2026 für Deutschland: Anspruch und Mietzuschuss mit automatischer Mietstufe per PLZ.
- Mietstufe automatisch
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Mit unserem Wohngeld-Rechner ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) inklusive Heizkosten- und Klimakomponente. Die Mietstufe Ihrer Gemeinde (I–VII) wird automatisch anhand der Postleitzahl bestimmt — als einziger DACH-Rechner mit automatischer Auflösung mehrdeutiger PLZ-Bereiche.
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Beispielrechnungen
1.800 € Nettoeinkommen, Mietstufe IV, 950 € Bruttokaltmiete, 130 € Heizkostenpauschale.
ca. 312 € Wohngeld pro Monat
Inkl. Alleinerziehenden-Freibetrag von 1.260 € und Heizkostenkomponente.
1.600 € Bruttorente gesamt, Mietstufe VII, 1.100 € Bruttokaltmiete.
ca. 425 € Wohngeld pro Monat
München ist seit 2023 in der höchsten Mietstufe VII eingestuft.
1.350 € Nettoeinkommen, Mietstufe III, 580 € Bruttokaltmiete.
ca. 95 € Wohngeld pro Monat
Knapp über dem Bürgergeld-Bedarf — Wohngeld ist hier die richtige Leistung.
3.200 € Nettoeinkommen, Mietstufe VI, 1.500 € Bruttokaltmiete, 180 € Heizkosten.
ca. 230 € Wohngeld pro Monat
Vier-Personen-Haushalt: Höchstmiete in Mietstufe VI deckt die tatsächliche Miete.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld 2026?
Wohngeld bekommt grundsätzlich, wer Mieter (Mietzuschuss) oder Eigentümer der selbst genutzten Wohnung (Lastenzuschuss) ist und ein Einkommen oberhalb der Bürgergeld- oder Grundsicherungsschwelle hat. Voraussetzung sind ein deutscher Wohnsitz, ein gültiger Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis und Einkünfte, die nach § 13 ff. WoGG anrechenbar sind.
Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG mit Wohnzuschlag bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen — diese Leistungen umfassen die Unterkunftskosten bereits. Nach der Wohngeldreform 2023 hat sich der berechtigte Personenkreis stark erweitert: rund 4,5 Millionen Menschen waren 2024 erstmals anspruchsberechtigt, etwa dreimal so viele wie vor der Reform.
Wie hoch ist das Wohngeld 2025/2026?
Im Bundesdurchschnitt liegt der Wohngeldanspruch nach der Reform bei etwa 370 € pro Monat — vor der Reform 2023 waren es nur rund 180 €. Der konkrete Betrag hängt von drei Faktoren ab: Haushaltsgröße, anrechenbare Bruttokaltmiete (gedeckelt durch den Höchstbetrag der Mietstufe) und anrechenbares Monatseinkommen.
Seit dem 01.01.2023 wirken zusätzlich zwei Komponenten: Die Heizkostenkomponente erhöht den Mietenhöchstbetrag um 2 € je Haushaltsmitglied plus 1 € Pauschale. Die Klimakomponente schlägt pauschal 40 % auf den Mietstufen-Höchstbetrag auf. Die letzte turnusmäßige Erhöhung erfolgte zum 01.01.2025.
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Die Berechnung folgt der Wohngeldformel in § 19 WoGG: W = 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y). Dabei ist M die anrechenbare Bruttokaltmiete (gedeckelt durch den Höchstbetrag der Mietstufe), Y das anrechenbare Monatseinkommen und a, b, c sind Tabellenwerte aus Anlage 1 zum WoGG, die von der Haushaltsgröße abhängen.
Vor der Formel werden vom Bruttoeinkommen Pauschalabzüge (10 / 20 / 30 % je nach Steuer- und SV-Pflicht), die Werbungskostenpauschale (mind. 1.230 € jährlich), Kinderfreibeträge (660 € pro Kind), der Alleinerziehenden-Freibetrag (1.260 €) und ggf. Behindertenfreibeträge abgezogen. Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet, der Mindestauszahlbetrag liegt bei 10 € pro Monat.
Wohngeld oder Bürgergeld – was steht mir zu?
Beide Leistungen schließen sich gegenseitig aus, weil das Bürgergeld die Kosten der Unterkunft (KdU) bereits vollständig übernimmt. Faustregel: Wer mit Erwerbseinkommen oder Rente knapp über dem Bürgergeld-Bedarf landet, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit Wohngeld plus eventuell Kinderzuschlag (KiZ). Wer unter dem Bedarf liegt, ist auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung im Alter angewiesen.
Im Zweifel lohnt sich, beides parallel zu rechnen. Viele Familien stehen mit der Kombination Wohngeld + Kinderzuschlag finanziell besser da als mit Bürgergeld, weil das Erwerbseinkommen nicht direkt angerechnet wird und der Schonbetrag großzügiger ausfällt.
Was ist die Mietstufe und wie wird sie ermittelt?
Jede Gemeinde in Deutschland ist einer von sieben Mietstufen (I bis VII) zugeordnet, die das durchschnittliche Mietniveau widerspiegeln. Mietstufe I steht für ländliche Gemeinden mit niedrigen Mieten, Mietstufe VII (eingeführt 2023) für Hochpreis-Städte wie München, Frankfurt am Main, Hamburg oder Stuttgart.
Die Mietstufe bestimmt, welche maximale Bruttokaltmiete pro Monat im Wohngeld berücksichtigt werden kann. Die Zuordnung erfolgt durch die Wohngeldverordnung (Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV) und wird turnusmäßig auf Basis von Mikrozensus-Daten überprüft. Unser Rechner ermittelt die Mietstufe automatisch über die eingegebene Postleitzahl — und löst auch mehrdeutige PLZ auf, die zu mehreren Gemeinden mit unterschiedlichen Stufen gehören.
Welche Einkommensgrenzen gelten beim Wohngeld?
Das Wohngeld kennt keine starre Einkommensgrenze, sondern eine kontinuierliche Einkommensanrechnung nach §§ 13-16 WoGG. In Mietstufe IV liegen die ungefähren Höchstgrenzen bei rund 1.450 € Bruttoeinkommen für Single-Haushalte, 1.950 € (2 Personen), 2.500 € (3 Personen), 3.050 € (4 Personen) und 3.600 € (5 Personen). In Hochpreis-Mietstufen VI/VII verschiebt sich die Grenze um 200-500 € nach oben.
Vom Bruttoeinkommen werden vor der Berechnung mehrere Pauschalen abgezogen: 10 % wenn Sie nur Steuern zahlen, 20 % bei Steuern plus Sozialversicherung, 30 % bei voller SV-Pflicht inkl. Renteneinzahlung. Hinzu kommen Werbungskostenpauschale, Kinderfreibeträge (660 €/Kind), Alleinerziehenden-Freibetrag (1.260 €) und Freibeträge für Schwerbehinderte (1.500–1.800 €).
Wie lange wird Wohngeld bewilligt und muss ich Änderungen melden?
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Nach Ablauf müssen Sie einen Folgeantrag stellen — die meisten Wohngeldstellen versenden etwa 2 Monate vor Ablauf einen automatischen Hinweis. Bei wesentlichen Änderungen während des Bewilligungszeitraums sind Sie meldepflichtig: dazu zählen Einkommensänderungen über 15 %, Änderung der Haushaltsgröße, Umzug oder Mietänderungen über 15 %.
Eine rückwirkende Bewilligung ist nur ab dem Antragsmonat möglich — Wohngeld wird nicht für Zeiträume vor der Antragstellung gezahlt. Es lohnt sich also, den Antrag noch im laufenden Monat abzugeben, auch wenn Unterlagen fehlen (Nachreichung ist möglich). Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.
Welche Unterlagen brauche ich für den Wohngeldantrag?
Sie benötigen: das ausgefüllte Antragsformular (online oder bei der Wohngeldstelle), Mietvertrag inklusive aller Nachträge, eine aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für alle Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen, Renten- oder ALG-Bescheide, Selbständigen-EÜR), Kontoauszüge der letzten 3 Monate sowie ggf. den letzten Steuerbescheid.
Je nach Lebenssituation kommen hinzu: Schwerbehindertenausweis, Unterhaltsvereinbarungen, Studien- oder Ausbildungsbescheinigungen für volljährige Kinder im Haushalt. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises gestellt — viele Bundesländer bieten inzwischen einen Online-Antrag (z. B. Wohngeld-Online im Serviceportal des Bundes oder über das jeweilige Landesportal).
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Vertiefende Ratgeber
Anspruch, Berechnung und Mietstufen: wer Wohngeld bekommt, wie die §19-Formel wirkt und was den Monatsbetrag wirklich bewegt.
Regelsätze, Anspruch und Berechnung: wer Bürgergeld nach SGB II oder Grundsicherung im Alter nach SGB XII bekommt, wie sich der monatliche Bedarf zusammensetzt und was die geplante Reform zur neuen Grundsicherung bedeutet.