Steuerratgeber Schweiz
Schweizer Steuersystem 2026: Bund, Kanton, Gemeinde, und wie unser Rechner alles zusammenführt
Wie Einkommens- und Vermögenssteuer in der Schweiz 2026 wirklich funktionieren: die drei Steuerebenen, der Steuerfuss, Eigenmietwert, Quellensteuer, Säule 3a und 2. Säule, sowie wie unser Steuervergleichsrechner alles über alle ~2'121 Gemeinden hinweg kombiniert.
Von Sergey Wolf
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Steuervergleich Schweiz
Vergleichen Sie Einkommens- und Vermögenssteuer über alle ~2'121 Schweizer Gemeinden, inkl. Quellensteuer, Säule 3a und 10-Jahres-Hochrechnung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Drei Steuerebenen, eine Steuerrechnung
Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, in denen allein die Wohnadresse innerhalb des Landes die jährliche Steuerlast um Zehntausende Franken verändern kann, bei sonst gleichen Verhältnissen. Der Grund ist strukturell: Einkommenssteuer wird auf drei Ebenen gleichzeitig erhoben. Der Bund erhebt die direkte Bundessteuer (DBG), der Kanton wendet seinen eigenen progressiven Tarif an, und die Gemeinde legt den kommunalen Steuerfuss auf die einfache Kantonssteuer drauf. Wer Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer, ebenfalls als Vielfaches der einfachen Kantonssteuer.
Jede Schicht ist echtes Geld, aber nur die Bundesebene ist landesweit einheitlich. Kantonstarife unterscheiden sich in Steilheit, Abzügen, Einstiegsschwelle und Familienberücksichtigung. Steuerfüsse unterscheiden sich sogar zwischen Nachbargemeinden, weil sie jährlich vom Gemeindeparlament oder der Gemeindeversammlung neu beschlossen werden. Deshalb kann eine zehnminütige Autofahrt den effektiven Steuersatz um 5-10 Prozentpunkte verschieben, und deshalb ist ein Rechner ohne Gemeindeauflösung bestenfalls eine grobe Schätzung.
Ein konkretes Beispiel: Ein Doppelverdiener-Ehepaar mit CHF 200'000 Haushaltseinkommen und CHF 300'000 Vermögen zahlt in einer steuergünstigen Innerschweizer Gemeinde wie Wollerau (SZ) deutlich weniger als CHF 25'000 Einkommens- und Vermögenssteuer pro Jahr. Dasselbe Paar zahlt in einer Gemeinde mit hohem Steuerfuss in der Westschweiz schnell über CHF 45'000, bei identischem Lohnausweis. Unser Rechner macht diese Differenz für genau Ihre Eingaben sichtbar.
- Direkte Bundessteuer: landesweiter Tarif, progressiv, gedeckelt bei 11.5%.
- Kantonssteuer: kantonales Steuergesetz, angewendet auf eine 'einfache Kantonssteuer'.
- Gemeindesteuer: Vielfaches der einfachen Kantonssteuer (Steuerfuss), jährlich von der Gemeinde festgelegt.
- Kirchensteuer: nur bei Mitgliedschaft, ebenfalls als Vielfaches der einfachen Kantonssteuer.
Direkte Bundessteuer (DBG): derselbe Tarif für alle
Die direkte Bundessteuer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Der Tarif 2026 beginnt bei 0% auf den ersten Einkommensteil (rund CHF 15'300 für Einzelpersonen, CHF 29'800 für gemeinsam veranlagte Verheiratete) und steigt progressiv bis zur verfassungsmässigen Obergrenze von 11.5% auf Einkommen über etwa CHF 794'100 für Einzelpersonen bzw. CHF 941'500 für Verheiratete. Die Progressionskurve ist nicht linear: zwischen den Eckwerten gibt es mehr als ein Dutzend Tarifstufen, die nach DBG Art. 36 jährlich vom Eidgenössischen Finanzdepartement an die kalte Progression angepasst werden, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise eine bestimmte Schwelle überschreitet.
Verheiratete profitieren auf Bundesebene historisch vom Verheiratetentarif (Splitting-ähnlicher Ausgleich), während Familien einen Kinderabzug pro unterhaltsberechtigtem Kind geltend machen können. Diese Regeln werden 2026 politisch neu verhandelt: nach der Annahme der Initiative für eine Individualbesteuerung am 8. März 2026 wird der Bund auf Individualbesteuerung umstellen, ein mehrjähriger Übergang, der die heutige Verheiratetenformel auf Bundesebene mittelfristig ablösen wird. Solange die Umsetzung nicht in Kraft ist, gilt der bisherige Bundestarif weiter.
Da der Bundestarif einheitlich ist, ist der Bundesanteil der Steuerrechnung in Zug derselbe wie in Genf. Die kantonale und kommunale Schicht erklärt fast die gesamte ortsbezogene Variation, die unsere Karte zeigt. Der Bund liefert nur die Grundlast.
Der Steuerfuss: warum die Wohngemeinde mehr zählt, als man denkt
Jeder Kanton legt im Steuergesetz eine 'einfache Steuer' für Einkommen und Vermögen fest. Diese einfache Steuer ist im Tarif geregelt und kantonsweit gleich. Der eigentliche Steuerbetrag entsteht erst durch zwei Multiplikatoren: den kantonalen Steuerfuss und den kommunalen Steuerfuss. Der kantonale Steuerfuss wird vom Kantonsparlament beschlossen, der kommunale jedes Jahr von der Wohngemeinde, politisch oft als Hebel zur Sanierung des Gemeindehaushalts oder zur Standortförderung eingesetzt.
Ein Steuerfuss von 100% bedeutet: die Gemeinde erhebt die einfache Kantonssteuer einmal vollständig. Bei 60% sind es 60% davon, bei 130% das 1.3-fache. Da Kanton und Gemeinde beide aufschlagen, sind effektive kombinierte Multiplikatoren von 200-280% (Kanton + Gemeinde + Kirche) für Mittelstandsfamilien typisch.
Die Spannweite ist nicht theoretisch. Schweizweit reichen die kommunalen Multiplikatoren von rund 25% in einzelnen Genfer Seegemeinden (z. B. Genthod) bis über 500% in Bergdörfern (z. B. Lungern OW). Auch Kantone unterscheiden sich strukturell: Zug, Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Innerrhoden haben über Jahrzehnte tiefere Tarife etabliert, während Genf, Waadt, Neuenburg und Jura tendenziell deutlich höher liegen. Zusammen mit den Kantonstarifen führt das dazu, dass derselbe Haushalt mit CHF 150'000 steuerbarem Einkommen in Zug deutlich weniger zahlt als einen Kanton weiter, bei gleichem Job, gleichem Lohn.
Wichtig: Der Steuerfuss multipliziert nicht das Einkommen, sondern die einfache Steuer. Da der Kantonstarif selbst progressiv ist, wirkt der Steuerfuss am stärksten dort, wo das Einkommen bereits in einer hohen Tarifstufe liegt. Eine Erhöhung des Steuerfusses um 10 Prozentpunkte trifft ein Einkommen von CHF 250'000 viel stärker als eines von CHF 60'000.
- Einfache Steuer × kantonaler Steuerfuss = Kantonssteuer.
- Einfache Steuer × kommunaler Steuerfuss = Gemeindesteuer.
- Einfache Steuer × Kirchensteuerfuss = Kirchensteuer (nur bei Mitgliedschaft).
- Steuerfüsse sind politisch. Sie werden jährlich neu beschlossen und können sich verändern.
Vermögenssteuer: nur kantonal und kommunal
Eine Vermögenssteuer auf Bundesebene gibt es nicht. Die Vermögenssteuer wird ausschliesslich von Kanton und Gemeinde auf das Reinvermögen erhoben, Aktiven minus Schulden per 31. Dezember. Die meisten Kantone wenden einen progressiven Tarif mit Freibetrag an (typisch CHF 50'000 bis 200'000 für Alleinstehende, das Doppelte für Ehepaare), einige wenige einen flachen Tarif. Effektive jährliche Sätze liegen meist zwischen 0.1% und 0.8% des steuerbaren Vermögens, in einzelnen Kantonen darüber.
Was als Vermögen zählt, ist breit definiert: Bankguthaben, Wertschriftendepots, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Liegenschaften zum amtlichen Steuerwert, Fahrzeuge ab einem bestimmten Restwert, Geschäftsvermögen für Selbständige, Kryptowährungen zum Jahresendkurs gemäss ESTV-Kursliste. Schulden (Hypotheken, Konsumkredite, geschäftliche Verbindlichkeiten) werden vollständig abgezogen. Pensionskassenguthaben (2. Säule) und Säule 3a sind während der Erwerbsphase steuerfrei und tauchen nicht im steuerbaren Vermögen auf.
Auch die Vermögenssteuer wird über den Steuerfuss vervielfacht. Die Wohnadresse beeinflusst sie damit genauso wie die Einkommenssteuer. Zwei pensionierte Haushalte mit gleichem Portfolio können je nach Kanton und Gemeinde merklich unterschiedlich belastet werden, eine Differenz, die sich über 20 Pensionsjahre zu mehreren Hunderttausend Franken summieren kann. Unser Rechner berechnet Einkommens- und Vermögenssteuer in einem Schritt, damit der Trade-off direkt sichtbar wird.
Eigenmietwert: die unsichtbare Einnahme bei selbstgenutztem Wohneigentum
Wer in der Schweiz eine selbstbewohnte Immobilie besitzt, versteuert einen fiktiven Mietzins, den Eigenmietwert. Die Logik: dem Eigentümer wird unterstellt, er hätte die Wohnung an sich selbst zu Marktbedingungen vermietet. Der Eigenmietwert wird vom Steueramt geschätzt und liegt typischerweise bei 60-70% des hypothetischen Marktmietzinses. Er wird zum übrigen Einkommen addiert und unterliegt damit dem progressiven Tarif.
Im Gegenzug dürfen Hypothekarzinsen, Liegenschaftsunterhalt (Pauschal- oder Effektivabzug) und werterhaltende Investitionen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei tiefen Hypothekarzinsen, wie sie über weite Strecken der 2010er und 2020er Jahre üblich waren, kann der Eigenmietwert grösser sein als die abziehbaren Kosten, was zu einer effektiv höheren Einkommenssteuer für Wohneigentümer führt. Die politische Debatte um die Abschaffung des Eigenmietwerts läuft seit Jahren; bis zu einer rechtskräftigen Reform bleibt das System aktiv.
Unser Steuervergleichsrechner fokussiert auf das deklarierte Erwerbseinkommen und Vermögen. Wer Wohneigentum besitzt, sollte die Eigenmietwert-Komponente und Hypothekarzinsabzüge mit dem konkreten Steueramt oder Treuhänder gegenrechnen, weil die Ansätze zwischen Kantonen unterschiedlich gelagert sind.
Quellensteuer: Lohnabzug für B-, L-, G-Bewilligungen
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (typischerweise B, L, F, N oder G für Grenzgänger) werden an der Quelle besteuert: der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer monatlich ab und überweist sie dem Kanton. Jeder Kanton publiziert seinen eigenen Quellensteuertarif, die Struktur ist aber national: Tarifcodes A bis H (plus Sonderfälle) bilden Familiensituation, Zweitverdienst und Kinder ab. Ein nachgestelltes 'Y' oder 'N' kennzeichnet die Kirchensteuerpflicht.
Für 2026 hat die ESTV die Standardparameter der Tarife angepasst, unter anderem ein höheres unterstelltes Median-Partnereinkommen (CHF 5'875/Monat statt CHF 5'775) und einen erhöhten BVG-Abzug (6.5%). Diese Werte fliessen direkt in jeden kantonalen Tariftabellensatz ein und beeinflussen den monatlichen Lohnabzug spürbar. Der Wechsel von monatlicher Quellensteuer zu ordentlicher Veranlagung ist auf Antrag möglich (nachträgliche ordentliche Veranlagung NOV oder, bei niedrigerem Einkommen, ohne Antrag): wer Säule 3a einzahlt, hohe Pendlerkosten hat, eine Liegenschaft besitzt oder Vermögen versteuern muss, fährt oft besser mit der ordentlichen Steuererklärung. Die Quellensteuer kennt die individuellen Abzüge nicht.
Unser Rechner schaltet zwischen ordentlicher Veranlagung und Quellensteuer-Modus um, ermittelt einen plausiblen Tarifcode automatisch oder lässt Sie ihn explizit setzen. So lässt sich beziffern, wie viel die Steuererklärung gegenüber der reinen Quellensteuer real bringt, und ob sich der Aufwand lohnt.
Säule 3a: für die meisten Angestellten der grösste einzelne Steuerabzug
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge der Schweiz und einer der wenigen Steuerabzüge, deren Wirkung sich exakt vorherberechnen lässt. Beiträge sind bis zum jährlichen Maximum vom steuerbaren Einkommen abziehbar: CHF 7'258 für 2026 bei Anschluss an eine 2. Säule (die meisten Angestellten), oder 20% des Nettoeinkommens bis CHF 36'288 für Selbständige ohne 2. Säule. Ab 2026 sind ausserdem rückwirkende Einkäufe für bis zu zehn vergangene Jahre möglich, eine seit Jahren geforderte Reform, die schrittweise mehr nachträgliche Einzahlungen erlaubt, sofern die Voraussetzungen (Erwerbseinkommen im jeweiligen Jahr, kein Vorbezug) erfüllt sind.
Da die Säule 3a vor der Progression abgezogen wird, fällt der Spareffekt am höchsten bei hohen Einkommen und in steuerstarken Gemeinden aus. Konkret: für ein Ehepaar in einer steuerstarken Gemeinde mit Grenzsteuersatz 35% spart der maximale 3a-Beitrag (CHF 7'258) sofort rund CHF 2'540 Steuern, eine Rendite von über 35% in einem einzigen Buchungsjahr, bevor das Kapital im Konto überhaupt etwas verdient. In einer steuergünstigen Gemeinde mit Grenzsteuersatz 18% fällt die Ersparnis auf rund CHF 1'310. Real, aber kleiner.
Unser Rechner enthält einen Schalter, der den maximalen Arbeitnehmer-3a-Abzug einbezieht. So sehen Sie pro Gemeinde direkt, wie viel Steuer dieser eine Beitrag tatsächlich spart, ohne mit Excel rechnen zu müssen. Wer Säule 3a über mehrere Konten verteilt (zwei bis fünf Konten je nach Strategie), kann die spätere Bezugsbesteuerung zusätzlich glätten. Auch das ist beim Auszahlen wieder steuerfussabhängig.
Pensionskasseneinkauf: der zweite grosse Hebel
Neben der Säule 3a ist der freiwillige Einkauf in die 2. Säule der zweite ernst zu nehmende Steuerhebel, und für Personen über 45 oft der grössere. Wer in seiner Pensionskasse eine Beitragslücke hat (typisch nach Lohnerhöhungen, Wiedereintritt nach Auslandsaufenthalt oder Eintritt in eine bessere Vorsorgelösung), kann diese Lücke freiwillig schliessen und den Einkaufsbetrag im selben Jahr vollständig vom Einkommen abziehen.
Eintrittseinkäufe können fünfstellig oder sogar sechsstellig sein, weshalb der Steuereffekt entsprechend gross ausfällt: ein Einkauf von CHF 50'000 spart bei einem Grenzsteuersatz von 35% rund CHF 17'500 Steuern. Wichtig: nach einem Einkauf darf das eingebrachte Kapital während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden. Sonst verlangt das Steueramt die Steuerersparnis zurück. Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte Einkäufe deshalb mehrjährig staffeln.
Unser Steuervergleichsrechner deckt diesen Hebel nicht direkt ab, weil Einkaufsbetrag und Lückenhöhe individuell sind. Er liefert aber den Grenzsteuersatz pro Gemeinde, mit dem sich die Ersparnis eines geplanten Einkaufs sauber abschätzen lässt, kombiniert mit dem Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse.
Sozialversicherungen: getrennt von der Steuer, aber echtes Geld
Bevor irgendein Steuertarif greift, zieht die Schweizer Lohnabrechnung obligatorische Sozialversicherungsbeiträge ab: AHV/IV/EO (1. Säule), ALV (Arbeitslosenversicherung), BVG (2. Säule, altersgestaffelt zwischen rund 7% und 18% des versicherten Lohns) und NBU (Nichtberufsunfallversicherung, vom Arbeitnehmer getragen). Für 2026 beträgt der AHV/IV/EO-Anteil des Arbeitnehmers 5.30% des Bruttolohns ohne Obergrenze, ALV 1.10% bis zur Beitragsobergrenze von CHF 151'200 und 0.5% Solidaritätsbeitrag darüber. Der BVG-Koordinationsabzug 2026 liegt bei CHF 26'460, der maximale versicherte Lohn bei CHF 90'720.
Diese Beiträge sind keine Einkommenssteuer, beeinflussen aber den tatsächlichen Nettolohn, und prägen den effektiven Belastungssatz, den unser Ergebnis-Panel zusätzlich zur reinen Steuerlast ausweist. Ein Vergleich nach 'nur Steuer' ist interessant; was im Haushaltsbudget zählt, ist der Vergleich der gesamten Abzüge.
Anders als die Steuer hängen Sozialversicherungsbeiträge nicht von der Wohngemeinde ab. Sie sind landesweit identisch. Der einzige strukturelle Wohnort-Effekt entsteht über die Krankenversicherungsprämien, die in der Schweiz nicht über die Lohnabrechnung laufen, sondern jeden Monat privat bezahlt werden. Diese Prämien variieren stark nach Kanton, Prämienregion und Franchise. Der Rechner kann die BAG-Prämie 2026 im Standardmodell mit Unfall deshalb optional einbeziehen; standardmässig bleibt dieser Schalter aus, damit Steuerlast und private Haushaltsausgabe klar getrennt bleiben.
Wie unser Schweizer Steuervergleich alles zusammenführt
Der Rechner stützt sich auf öffentlich publizierte Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), der Kantone und bei Krankenkassenprämien des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Für jede Schweizer Gemeinde und jedes unterstützte Steuerjahr halten wir den Kantonstarif, den kantonalen Steuerfuss, den kommunalen Steuerfuss, die Kirchensteuersätze und den Bundestarif vor. Sie geben Einkommen, Vermögen, Zivilstand, Kinder, Alter und Konfession ein, und der Rechner bildet die Struktur der kantonalen Steuerrechnung ab: Bund + Kanton + Gemeinde + optional Kirchensteuer, plus Vermögenssteuer, Sozialversicherungen, optional dem 3a-Abzug und auf Wunsch der KVG-Prämie.
Hinter den Kulissen verwendet der Rechner die öffentlich publizierten Tarife, Steuerfüsse und Kirchensteuersätze von ESTV und Kantonen und pflegt sie jährlich nach. Das Ergebnis ist eine unverbindliche, indikative Schätzung Ihrer voraussichtlichen Steuerlast. Verbindlich ist allein der Veranlagungsentscheid der zuständigen kantonalen Steuerbehörde. Abweichungen vom amtlichen Bescheid können sich z.B. aus individuellen Abzügen, kantonalen Bewertungs- und Rundungsregeln oder unterjährigen Tarif- und Steuerfussänderungen ergeben.
Zwei Dinge unterscheiden den Rechner von einem generischen Schätzer. Erstens deckt er rund 2'121 Schweizer Gemeinden ab (offizielles BFS-Gemeindeverzeichnis, Stand 1.1.2026), nicht nur die Kantonshauptorte. Sie können also Ihr Dorf gegen das Nachbartal vergleichen, nicht nur Zürich gegen Genf. Zweitens vergleicht das Ergebnis-Panel parallel bis zu vier weitere Gemeinden, projiziert die Ersparnis auf zehn Jahre kapitalisiert (Annahme: 5% Anlagerendite), zeigt einen Steuerbefreiungstag (den Tag im Jahr, an dem Sie statistisch genug verdient haben, um die Steuern bezahlt zu haben) und färbt eine Karte der ganzen Schweiz nach effektivem Satz. Der PDF-Export ist eine saubere, archivierfähige Zusammenfassung für die Treuhand.
- ESTV-Referenzdaten, jährlich aktualisiert.
- Wahl zwischen ordentlicher Veranlagung und Quellensteuer (Tarif automatisch oder manuell).
- Vermögen, AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU, Säule 3a und optional KVG-Prämien fliessen in den effektiven Satz ein.
- Choroplethenkarte über alle Gemeinden für ein Profil plus Side-by-Side-Ranking-Tabelle.
- 10-Jahres-Hochrechnung mit 5% Rendite, Steuerbefreiungstag und PDF-Export.
FAQ
Warum ergeben zwei Gemeinden im selben Kanton so unterschiedliche Steuerrechnungen?
Weil die einfache Kantonssteuer mit dem jeweiligen kommunalen Steuerfuss multipliziert wird. Eine Gemeinde mit 60% Steuerfuss erhebt 60% der einfachen Kantonssteuer, eine mit 110% fast das Doppelte. Die Kantonsschicht ist gleich, die Gemeindeschicht nicht.
Zahle ich auch in steuergünstigen Kantonen wie Zug die direkte Bundessteuer?
Ja. Die direkte Bundessteuer ist landesweit identisch. Zug, Schwyz und Nidwalden sind nicht 'steuerfrei'. Sie erheben die Bundessteuer wie jeder andere Kanton. Niedrig ist nur der kantonale und kommunale Anteil.
Berücksichtigt der Rechner Quellensteuer für B- und L-Bewilligungen?
Ja. Sie können auf Quellensteuer-Modus umstellen. Der Rechner ermittelt entweder einen plausiblen Tarifcode (A-H, mit Y/N für die Kirchensteuer) aus Ihren Eingaben oder akzeptiert einen explizit gesetzten Code. Das Ergebnis spiegelt dann den kantonalen Quellensteuertarif des gewählten Jahres.
Lohnt sich eine ordentliche Steuererklärung trotz Quellensteuer?
In den meisten Fällen ja, sobald Säule 3a, hohe Pendlerkosten, Liegenschaftsabzüge oder Vermögen ins Spiel kommen. Die Quellensteuer ist eine Pauschale ohne individuelle Abzüge. Wer mehr als das Median-Profil verdient oder eine 3a-Maximaleinzahlung tätigt, holt mit der Steuererklärung in der Regel mehrere Tausend Franken zurück.
Wie realistisch ist die 10-Jahres-Hochrechnung beim Wechsel in eine günstigere Gemeinde?
Sie kapitalisiert den jährlichen Steuerunterschied mit 5% Rendite. Es ist eine Plausibilitätsrechnung, keine Finanzplanung: nützlich, um zu prüfen, ob ein Umzug materiell relevant ist oder im Rauschen verschwindet. Höhere Mietkosten oder Pendelaufwand am neuen Ort sind separat zu rechnen.
Warum spart die Säule 3a bei mir mehr Steuer als bei meiner Kollegin?
Weil Säule 3a vor der Progression abgezogen wird. Je höher der Grenzsteuersatz (mehr Einkommen, steuerstärkere Gemeinde, Kirchensteuermitgliedschaft), desto mehr spart jeder Franken Beitrag. In steuergünstigen Gemeinden bleibt die Ersparnis real, fällt aber kleiner aus.
Was ist mit Eigenmietwert und Hypothekarzinsen?
Der Eigenmietwert wird in der Schweiz dem Einkommen zugerechnet, Hypothekarzinsen und Liegenschaftsunterhalt werden dagegen abgezogen. Unser Rechner fokussiert auf Erwerbseinkommen und Vermögen. Wer Wohneigentum besitzt, sollte die Liegenschaftskomponente mit dem kantonalen Steueramt oder einem Treuhänder gegenrechnen, da Bewertungs- und Pauschalansätze kantonal unterschiedlich sind.
Wie häufig werden die Daten aktualisiert?
Tarife, Steuerfüsse und Quellensteuersätze werden jährlich nachgeführt, sobald die ESTV die neuen Werte publiziert (typischerweise im Vorfeld des Steuerjahres). Bei kantonalen Tarifrevisionen während des Jahres folgt eine ausserordentliche Aktualisierung. Das gewählte Steuerjahr ist im Formular umstellbar.
Woher stammen die zugrunde liegenden Daten?
Aus den öffentlichen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Kantone, den gleichen Tariftabellen, Steuerfüssen und Kirchensteuersätzen, die auch im offiziellen ESTV-Steuerrechner verwendet werden. Wir wenden diese Daten pro Gemeinde und Steuerjahr an, damit der Vergleich nachvollziehbar bleibt. Der Vergleich liefert eine indikative Schätzung und ersetzt keinen amtlichen Veranlagungsentscheid.