Indexmieten-Rechner

Indexmiete in Deutschland: Wann und um wie viel darf die Kaltmiete erhöht werden?

  • VPI-Index integriert
  • § 557b BGB konform
  • PDF Export
Ihre Angaben

Monatliche Kaltmiete bei Vertragsbeginn

%

Mindeständerung für Erhöhung (meist 10%)

Geben Sie Ihre Mietdaten ein, um die Indexentwicklung zu berechnen

Der Indexmieten-Rechner zeigt, wie stark sich eine Kaltmiete rechnerisch verändern würde, wenn sie an einen Preisindex gekoppelt ist. Er macht Basisindex, aktuellen Index, Schwellenwert, neue Miete und Erhöhungsbetrag transparent, damit Mieter und Vermieter die Indexlogik vor einem Schreiben sauber prüfen können.

Zuletzt aktualisiert:

Beispielrechnungen

Indexschwelle überschritten

1.200 EUR Kaltmiete, Basisindex 105, aktueller Index 118, Schwellenwert 10 %.

12,38 % Indexänderung, neue Miete 1.348,57 EUR, Erhöhung 148,57 EUR

Die Schwelle von 10 % ist überschritten. Rechnerisch ergibt sich die neue Miete aus 1.200 × 118 / 105.

Indexänderung noch unter der Schwelle

1.000 EUR Kaltmiete, Basisindex 114, aktueller Index 120, Schwellenwert 10 %.

5,26 % Indexänderung, rechnerische Miete 1.052,63 EUR, Schwelle nicht erreicht

Der Rechner zeigt die mathematische Veränderung, markiert aber, dass der gewählte Schwellenwert noch nicht erreicht wurde.

Mehrjährige Indexsteigerung kumuliert

850 EUR Kaltmiete, Vertragsbeginn Januar 2020 (Index 105,8), aktueller Index 125,5, keine vertragliche Mindestschwelle.

18,62 % Indexänderung, neue rechnerische Miete 1.008,29 EUR, Erhöhungsbetrag 158,29 EUR pro Monat

Bei langjährigen Verträgen kann die Indexanpassung deutlich höher ausfallen als eine ortsübliche Vergleichsmiete. Der Vermieter muss die Erhöhung trotzdem in Textform mit Angabe von Indexstand und neuem Betrag erklären.

Erhöhung erst nach Mindestabstand möglich

1.100 EUR Kaltmiete, letzte Indexanpassung vor 8 Monaten, aktueller VPI bereits 4 % über letztem Stand.

Rechnerisch wäre eine Erhöhung möglich, gesetzlich aber erst nach 12-monatigem Mindestabstand zulässig

§ 557b Abs. 2 BGB schreibt einen Mindestabstand von einem Jahr zwischen Indexanpassungen vor. Der Rechner zeigt die Mathematik unabhängig vom Zeitfenster.

Häufige Fragen

Was ist eine Indexmiete?

Bei einer Indexmiete wird die Miete an einen Preisindex gekoppelt. § 557b BGB nennt dafür den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.

Wie berechnet sich die neue Indexmiete?

Die neue Miete ergibt sich aus aktueller Kaltmiete beziehungsweise Ausgangsmiete mal aktuellem Index geteilt durch Basisindex. Beispiel: 1.200 EUR × 118 / 105 = 1.348,57 EUR.

Wie oft darf eine Indexmiete erhöht werden?

Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die konkrete Erhöhung muss in Textform geltend gemacht werden.

Was bedeutet der Schwellenwert im Rechner?

Viele Verträge arbeiten mit einer Mindeständerung, etwa 10 %. Der Rechner prüft, ob die Indexänderung diesen Schwellenwert erreicht. Maßgeblich bleibt immer der konkrete Vertrag.

Gilt bei Indexmiete auch die normale Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete?

Während einer Indexmiete ist eine Erhöhung nach § 558 BGB zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen. Andere Sonderfälle, etwa bestimmte Modernisierungen, können anders zu beurteilen sein.

Ersetzt der Indexmieten-Rechner ein rechtssicheres Mieterhöhungsschreiben?

Nein. Der Rechner liefert die rechnerische Grundlage und Plausibilitätsprüfung. Für ein wirksames Schreiben müssen Vertrag, Textform, Indexangaben, Geldbetrag und Fristen rechtlich passen.

Ab wann darf der Vermieter erstmals nach Vertragsschluss eine Indexerhöhung verlangen?

Die erste Indexanpassung ist frühestens nach 12 Monaten ab Vertragsbeginn möglich. § 557b Abs. 2 BGB schreibt einen Mindestabstand von einem Jahr zwischen Mietbeginn und erster Erhöhung beziehungsweise zwischen zwei aufeinanderfolgenden Erhöhungen vor.

Was passiert, wenn der Vermieter mehrere Jahre keine Erhöhung verlangt hat?

Der Vermieter kann eine ausstehende Indexanpassung in der Regel nicht rückwirkend nachfordern. Erhöht werden kann ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Schreibens. Frühere Indexsteigerungen werden mit ins Verhältnis Basisindex zu aktuellem Index aufgenommen, der Erhöhungseffekt fließt also in die Berechnung ein, aber nicht als rückwirkende Nachzahlung.

Muss die Indexmieterhöhung schriftlich begründet werden?

Ja. § 557b Abs. 3 BGB verlangt Textform. Die Erklärung muss den Basisindex, den aktuellen Index, die prozentuale Veränderung und entweder die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag enthalten. Fehlt eine Pflichtangabe, ist das Schreiben unwirksam.

Welchen Index nutzt der Rechner und wo veröffentlicht ihn das Statistische Bundesamt?

Der Rechner verwendet den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) mit Basisjahr 2020 = 100. Destatis veröffentlicht den Wert monatlich. § 557b BGB nennt diesen Index als gesetzliche Bezugsgröße für Indexmietverträge.